ECE 22.06 erklärt: Die neue Helmnorm im Überblick
Kaum ein Thema sorgt in Foren und an Stammtischen für so viel Halbwissen wie die Helmnorm ECE 22.06. „Alte Helme sind seit 2024 verboten", „die Polizei zieht Dich raus", „die Versicherung zahlt nicht mehr" – das meiste davon ist schlicht falsch. Wir haben die Fakten sortiert: Was die neue Norm tatsächlich strenger prüft, was sich für Dich als Fahrer ändert (Spoiler: erstaunlich wenig) und wie Du das Etikett in Deinem Helm liest.
Hinweis vorab: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften sowie die Angaben des Herstellers und das Prüfetikett am Helm.
Was ist die ECE 22.06?
Hinter dem sperrigen Kürzel steckt nichts anderes als die Prüfnorm, die festlegt, was ein Motorradhelm können muss, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Grundlage ist die UN-Regelung Nr. 22 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) – ein internationales Regelwerk, das nach Angaben der UNECE bereits in 43 Ländern angewendet wird.
Die Zahl hinter dem Punkt ist dabei nur die Revisionsnummer. Die ECE 22.05 stammt aus dem Jahr 2002 und war rund zwei Jahrzehnte in Kraft. Die Nachfolgerin ECE 22.06 ist die sechste Änderungsserie – sie trat 2021 in Kraft und erhöht sowohl die Anzahl als auch die Arten der vorgeschriebenen Prüfungen, darunter zusätzliche Aufprallpunkte sowie Anforderungen an Färbung und Material des Visiers.
Und jetzt kommt der Punkt, der die meisten Missverständnisse auflöst: Die Norm regelt die Typgenehmigung – also was ein Hersteller neu auf den Markt bringen darf. Sie regelt nicht, was Du als Fahrer aufsetzen darfst. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum ganzen Thema.
Merk Dir die Faustregel: ECE 22.06 ist eine Vorschrift für Hersteller, nicht für Fahrer. Fast jede Panikmeldung, die Du zu diesem Thema liest, verwechselt genau diese beiden Dinge.
Muss ich meinen alten Helm jetzt wegwerfen?
Die kurze Antwort: Nein. Und weil das die Frage ist, die alle umtreibt, hier die lange Antwort mit den Belegen.
Es gibt keine Austauschpflicht. Helme, die nach ECE 22.05 geprüft wurden, dürfen weiterverwendet werden – eine Austauschpflicht besteht nicht. Was einmal legal zugelassen und verkauft wurde, bleibt nutzbar.
Der Gesetzgeber verlangt einen „geeigneten Schutzhelm". In Deutschland regelt § 21a StVO die Helmpflicht, und dort steht keine Normnummer, sondern die Anforderung eines geeigneten Schutzhelms. Sowohl nach ECE 22.05 als auch nach ECE 22.06 zugelassene Helme erfüllen diese Anforderung.
Und in Deutschland darfst Du 22.05-Helme sogar noch kaufen. Die Übergangsregeln erlaubten den einzelnen Staaten, den Verkauf von ECE-22.05-Helmen ab Anfang 2024 zu untersagen – das war eine Option, keine Pflicht. Deutschland macht von dieser Möglichkeit nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gegenüber dem IVM keinen Gebrauch; Italien und England verfahren ebenso. Restbestände dürfen also weiterhin verkauft werden.
Damit sind die drei häufigsten Behauptungen erledigt:
| Behauptung | Wahr / Falsch | Begründung |
| "ECE-22.05 Helme sind seit 2024 verboten" | Falsch | Es gibt keine Austauschpflicht, in Deutschland nicht einmal ein Verkaufsverbot |
| "Die Polizei zieht Dich aus dem Verkehr" | Falsch | Maßgeblich ist ein geeigneter Schutzhelm nach § 21a StVO |
| "Ein 22.05 Helm ist unsicher" | Falsch | Er wurde nach dem damaligen Stand geprüft. Die 22.06 ist eine Verbesserung, kein Sprung von unsicher zu sicher |
Wenn Du einen gut sitzenden 22.05-Helm hast, gibt es keinen Grund zur Hektik. Der ehrlichere Anlass für einen neuen Helm ist ohnehin ein anderer: nach einem Sturz gehört ein Helm ersetzt – auch ohne sichtbaren Schaden. Und beim nächsten Helm greifst Du dann eben zur aktuellen Norm.
Hinweis: Diese Angaben beziehen sich auf den Stand in Deutschland. Im Ausland können abweichende und teils strengere Vorschriften gelten – informier Dich vor einer Reise über die Regeln Deines Ziellandes.
Der Zeitplan im Überblick
Wie kam es zur Umstellung? Der Fahrplan lief in Stufen ab und zwar durchweg für Hersteller und Handel, nicht für Fahrer.
| Zeitpunkt | Was passierte |
| Anfang 2021 | Erste Genehmigungen nach ECE 22.06 werden möglich |
| Juni 2022 | Neue Typengenehmigungen werden nur noch nach ECE 22.06 erteilt |
| Juni 2023 | Das Genehmigungszeichen nach ECE 22.05 darf nicht mehr angebracht werden, faktisch das Produktionsverbot |
| Anfang 2024 | Die einzelnen Staaten dürfen den Verkauf von ECE 22.05 Helmen untersagen, Deutschland tut das nicht |
Seit Anfang 2021 sind Genehmigungen nach der neuen Norm möglich, ab Juni 2022 wird nur noch nach ihr geprüft, ab Juni 2023 dürfen keine Helme mehr mit der Norm ECE 22.05 produziert werden, und ab Anfang 2024 kann deren Verkauf verboten werden.
Für Dich heißt das ganz praktisch: Jeder Helm, den ein Hersteller heute neu entwickelt, ist ein 22.06-Helm. Im Regal können daneben aber legal noch ältere Modelle liegen.
Was die ECE 22.06 strenger prüft
Hier wird es interessant, denn die Unterschiede sind erheblich. Die Norm ist nicht kosmetisch verschärft worden, sondern an den Stellen, an denen echte Unfälle passieren.
Der größte Sprung: die Zahl der Aufprallpunkte. Nach der alten Norm ECE 22-05 wurden Aufpralltests an fünf Stellen der Helmschale durchgeführt – Vorderseite, Oberseite, Hinterseite, Seiten und Kinn. Mit der ECE 22-06 wird jeder Helm an insgesamt 18 Stellen getestet. Stellen, die früher stillschweigend als sicher galten, müssen nun beweisen, dass sie es sind.
Der Prüfer wählt mit. Früher waren die Anprallpunkte fest vorgeschrieben. Nach der neuen Regelung kann der technische Dienst zusätzliche Punkte selbst wählen – ein Hersteller kann also nicht mehr gezielt nur die bekannten Stellen verstärken.
Mehr Geschwindigkeiten, mehr Formen. Geprüft wird nicht mehr nur mit einer Aufprallgeschwindigkeit, sondern über eine Bandbreite: Die Aufprallgeschwindigkeiten betragen 6,0 m/s, 7,5 m/s und 8,2 m/s, beim Schrägtest 8,5 m/s. Der Grund ist einleuchtend: Eine Dämpfung, die einen schweren Aufprall gut abfängt, kann für einen leichten Sturz zu hart sein. Dazu werden die Aufpralltests mit unterschiedlich geformten Objekten durchgeführt – mit flachen, stufenförmigen und stabförmigen Körpern.
Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Prüfpunkt | ECE 22.05 | ECE 22.06 |
| Aufprallpunkte | 5 Stellen | 18 Stellen |
| Wahl der Punkte | Fest vorgeschrieben | Prüfer kann zusätzlich wählen |
| Geschwindigkeiten | Im Wesentlichen eine | Mehrere, von 6,0 bis 8,2 m/s |
| Schrägaufprall | Nicht geprüft | eigener Test mit 8,5 m/s |
| Aufprallkörper | Amboss | Flach, stufenförmig, stabförmig |
| Visier | Grundanforderungen | Zusätzlicher Durchschlagtest |
| Sonnenblende | Kaum betrachtet | Eigene Anforderungen |
| Klapphelm | - | Mit und ohne Kinnteil geprüft |
| Zubehör | Kaum geregelt | Teil der Typengenehmigung |
Der Schrägaufprall: die wichtigste Neuerung
Wenn Du Dir aus dem ganzen Beitrag nur eine technische Neuerung merkst, dann diese. Die alte Norm prüfte im Kern gerade Stöße: Helm fällt, Helm wird gestaucht, fertig.
Nur stürzt in der Realität niemand senkrecht. Man rutscht, schlägt schräg auf – und dann passiert etwas, das der alte Test gar nicht erfassen konnte: Der Helm verdreht sich. Diese Drehbewegung überträgt Scherkräfte auf das Gehirn und gilt als eine wesentliche Ursache schwerer Kopfverletzungen.
Genau deshalb prüft die ECE 22.06 den Schrägaufprall eigens: Ein Prüfkopf mit Helm wird auf eine schräge Fläche fallen gelassen, während Sensoren die Drehbewegung messen. Aus den Werten wird ein Kennwert für das Verletzungsrisiko berechnet, den der Helm nicht überschreiten darf.
Praktisch bedeutet das: Ein Helm kann alle geraden Aufpralltests glänzend bestehen und am Schrägtest trotzdem scheitern – etwa wenn die Schale zu sehr am Untergrund greift und die Drehung an den Kopf weitergibt. Deshalb sieht man bei modernen Helmen mehrlagige EPS-Dämpfungen und Systeme, die Schale und Innenschale gegeneinander gleiten lassen.
Visier und Sonnenblende
Die alte Norm hatte das Visier eher am Rande behandelt. Die ECE 22.06 nimmt es Haltevermögen und die Sonnenblende gleich mit.
Das Visier muss halten. Neu ist ein Durchschlagtest: Dabei wird eine 6-mm-Stahlkugel mit 80 m/s – also rund 180 km/h – auf das Visier geschossen. Die Kugel darf es nicht durchdringen, und falls das Visier bricht, darf es nicht in Scherben zerspringen. Dazu kommen Anforderungen an Lichtdurchlässigkeit, Verzerrung, Kratzfestigkeit und Lichtbrechung.
Farben müssen erkennbar bleiben. Getönte Visiere und Sonnenblenden dürfen die Wahrnehmung von Signalfarben nicht verfälschen – Du musst eine rote Ampel als rot erkennen. Auch dafür gibt es jetzt eine Prüfung.
Die Sonnenblende muss unabhängig bleiben. Integrierte Sonnenblenden werden stärker begutachtet: Sie müssen sich unabhängig vom Visier bewegen lassen, und ist ein Sonnenschutz integriert, muss dieser zur Prüfung heruntergeklappt werden. Der Helm wird also in der Konfiguration geprüft, in der Du ihn tatsächlich fährst.
Tipp aus der Werkstatt: Wenn Du ein Ersatzvisier kaufst, achte darauf, dass es für Dein Helmmodell vorgesehen ist und selbst eine ECE-Kennzeichnung trägt. Ein billiges getöntes Visier ohne Prüfzeichen ist der schnellste Weg, eine ansonsten saubere Zulassung zu entwerten.
Klapphelme was P und J bedeuten
Klapp- und Modularhelme haben ein Problem, das der Integralhelm nicht kennt: Sie lassen sich in zwei Zuständen fahren. Die ECE 22.06 zieht daraus die logische Konsequenz und prüft Helme mit beweglicher oder abnehmbarer Kinnpartie mit und ohne Kinnschutz in Position.
Das Ergebnis dieser doppelten Prüfung liest Du am Etikett als Buchstaben:
- P (Protective) – der Helm hat die Kinnschutzprüfung bestanden, also die Prüfung mit geschlossenem Kinnteil.
- J (Jet) – der Helm ist als offener Helm geprüft, ohne geprüften Kinnschutz.
- P/J – beides. Nur ein solcher Helm darf legal auch mit offenem Kinnteil gefahren werden.
- NP – ohne Kinnschutzprüfung.
Trägt Dein Klapphelm nur ein P, ist das offene Kinnteil ausschließlich für den Stand gedacht – an der Tankstelle etwa, nicht auf der Landstraße.
Tipp aus der Werkstatt: Verlass Dich hier nicht auf die Optik und auch nicht darauf, dass das Kinnteil weit nach hinten klappt. Entscheidend ist allein die Kennzeichnung auf dem Prüfetikett. Wie sich die Bauarten sonst unterscheiden, zeigen wir im Vergleich Klapphelm gegen Integralhelm.
Zubehör und Kommunikationssysteme
Das ist der Punkt, an dem im Netz besonders viel Verwirrung herrscht – deshalb hier sachlich und ohne Panik.
Neu ist: Die ECE 22.06 bezieht Anbauteile in die Typgenehmigung ein. Nur die bei der Prüfung montierten Anbauteile dürfen sich später auch am Serienhelm wiederfinden; werden Änderungen vorgenommen, muss der Helm mit den neuen Anbauteilen nachgeprüft werden, andernfalls erlischt die Typgenehmigung. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Was außen am Helm klebt, darf im Sturz keine zusätzliche Verletzungsgefahr schaffen.
Für Kommunikationssysteme hat die UNECE dafür einen eigenen Weg vorgesehen – das „Universal"-Konzept. Dabei wird ein Zubehörteil selbst nach der Regelung geprüft und ist dann für die allgemeine Verwendung in Helmen zugelassen, die für „Universal"-Zubehör vorbereitet sind; ob ein Helm dafür geeignet ist, erklärt der Helmhersteller im Handbuch und kennzeichnet es entsprechend am Homologationsetikett – im Zweifel sollte man den Zubehörhersteller, den Helmhersteller oder den Händler fragen.
Praktisch heißt das für Dich:
- Schau ins Helm-Handbuch und aufs Etikett – dort steht, wofür Dein Helm vorbereitet ist.
- Viele Hersteller lösen das elegant, indem sie den Helm ab Werk für ein System vorbereiten. Der LS2 FF901 Advant X etwa ist ausdrücklich für das LS2 INTERCOM ausgelegt.
- Und ganz wichtig zur Einordnung: Für Deinen bestehenden ECE-22.05-Helm ändert sich dadurch nichts – die Regelung betrifft die Typgenehmigung neuer Helme.
Welches System technisch zu Dir passt, klären wir ausführlich im Vergleich von Sena, Cardo und Interphone.
Lass Dich von Alarmmeldungen zum Thema Headset nicht verunsichern. Der sinnvolle Umgang ist schlicht: Wenn Du einen neuen Helm kaufst und ein Kommunikationssystem nutzen willst, wähle einen Helm, der dafür vorgesehen ist – dann bist Du auf der sicheren Seite und musst nicht basteln.
Das Prüfetikett lesen
Alles, was zählt, steht auf dem eingenähten Etikett am Kinnriemen – nicht auf einem Aufkleber an der Schale, den ein Vorbesitzer auch abgezogen haben kann. So entschlüsselst Du es:
Ein typischer Eintrag sieht aus wie E1 061401/J-1952. Die Bestandteile:
- E im Kreis mit Ziffer – das Land, das die Genehmigung erteilt hat. E1 steht für Deutschland, E3 für Italien, E4 für die Niederlande. Alle sind gleichwertig; ein in Italien zugelassener Helm ist auch hier zulässig.
- Die ersten beiden Ziffern der langen Nummer – das ist die entscheidende Stelle: Sie geben die Version der Norm an. 06 bedeutet ECE 22.06, 05 entsprechend ECE 22.05.
- Der Buchstabe – die Kinnschutzprüfung: P, J, P/J oder NP, wie oben beschrieben.
- Die letzte Zahl – die Produktions- bzw. Seriennummer.
Du musst Dir nichts merken außer diesem einen Kniff: Die ersten beiden Ziffern der Nummer sind die Norm. Steht dort 06, hast Du einen 22.06-Helm in der Hand – ganz gleich, was auf dem Karton steht.
Fazit
Die ECE 22.06 ist ein echter Fortschritt – aber kein Grund zur Panik.
Fortschritt deshalb, weil sie an den richtigen Stellen ansetzt: 18 statt 5 Aufprallpunkte, frei wählbare Prüfstellen, mehrere Aufprallgeschwindigkeiten und vor allem der Schrägaufprall-Test, der endlich die Drehbewegung berücksichtigt, die in echten Stürzen den größten Schaden anrichtet. Dazu ein Visier, das einen Durchschlagtest bestehen muss, und Sonnenblenden, die keine Signalfarben verfälschen dürfen.
Kein Grund zur Panik deshalb, weil die Norm sich an Hersteller richtet, nicht an Dich. Es gibt keine Austauschpflicht, Dein 22.05-Helm bleibt ein geeigneter Schutzhelm, und in Deutschland dürfen solche Helme sogar weiterhin verkauft werden.
Die vernünftige Haltung ist also die entspannte: Fahr Deinen gut sitzenden Helm, so lange er in Ordnung ist. Wenn der nächste ansteht – nach einem Sturz oder weil er in die Jahre kommt –, dann greif zur aktuellen Norm. Und schau beim Kauf lieber zweimal auf die Passform als auf die Ziffer am Etikett.
FAQ zur ECE 22.06
Die häufigsten Fragen rund um die Helmnorm haben wir hier für Dich zusammengetragen.
Was ist die ECE 22.06?
Die ECE 22.06 ist die aktuelle Fassung der UN-Regelung Nr. 22 – der Prüfnorm, die festlegt, welche Anforderungen ein Motorradhelm für die Zulassung erfüllen muss. Sie trat 2021 in Kraft und löste die rund 20 Jahre gültige ECE 22.05 ab. Sie regelt die Typgenehmigung durch den Hersteller, nicht, welchen Helm Du tragen darfst.
Darf ich meinen ECE-22.05 Helm noch tragen?
Ja. Es gibt keine Austauschpflicht für Helme nach ECE 22.05. In Deutschland verlangt § 21a StVO einen geeigneten Schutzhelm – diese Anforderung erfüllen sowohl 22.05- als auch 22.06-Helme. Im Ausland können abweichende Vorschriften gelten.
Sind ECE-22.05 Helme seit 2024 verboten?
Nein. Die Übergangsregelung erlaubte den einzelnen Staaten lediglich, ab Anfang 2024 den Verkauf zu untersagen. Deutschland hat von dieser Option nach Auskunft des Verkehrsministeriums keinen Gebrauch gemacht – ältere Helme dürfen hier also weiterhin verkauft und selbstverständlich getragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen ECE 22.05 und ECE 22.06?
Die neue Norm prüft deutlich strenger: 18 statt 5 Aufprallpunkte, mehrere Aufprallgeschwindigkeiten statt einer, zusätzlich ein Schrägaufprall-Test für Rotationskräfte, ein Durchschlagtest für das Visier sowie eigene Anforderungen an Sonnenblenden und Zubehör. Klapphelme werden mit und ohne geschlossenes Kinnteil geprüft.
Was ist der Schrägaufprall-Test?
Bei diesem Test fällt ein Prüfkopf mit Helm auf eine schräge Fläche, während Sensoren die Drehbewegung messen. Er bildet damit ab, was bei einem echten Sturz passiert: Der Helm verdreht sich und überträgt Scherkräfte auf das Gehirn. Die alte Norm prüfte im Wesentlichen nur gerade Stöße.
Woran erkenne ich, ob mein Helm 22.06 hat?
Am eingenähten Etikett am Kinnriemen. Dort steht eine Nummer wie E1 061401/J-1952 – die ersten beiden Ziffern der langen Zahl geben die Normversion an. 06 steht für ECE 22.06, 05 für ECE 22.05. Der Aufkleber an der Schale ist nicht maßgeblich.
Was bedeuten P und J auf dem Helmetikett?
P steht für die bestandene Kinnschutzprüfung, J für die Prüfung als offener Helm ohne geprüften Kinnschutz. Ein Klapphelm mit P/J ist in beiden Zuständen geprüft und darf legal auch offen gefahren werden. NP bedeutet, dass keine Kinnschutzprüfung erfolgt ist.
Darf ich in einen ECE 22.06 Helm ein Headset einbauen?
Die neue Norm bezieht Anbauteile in die Typgenehmigung ein. Für Kommunikationssysteme gibt es dafür das „Universal"-Konzept: Geprüftes Zubehör darf in Helmen verwendet werden, die dafür vorbereitet sind. Ob das auf Deinen Helm zutrifft, steht im Handbuch und auf dem Etikett – im Zweifel fragst Du beim Helm- oder Zubehörhersteller nach. Viele Helme sind ab Werk für ein System vorbereitet.
Ist ein ECE 22.06 Helm sicherer als ein ECE 22.05 Helm?
Er wird nach strengeren und realistischeren Kriterien geprüft, insbesondere beim Schrägaufprall. Das bedeutet aber nicht, dass 22.05-Helme unsicher wären – sie erfüllten den damaligen Stand. Den größten Einfluss auf die Schutzwirkung hat ohnehin, ob der Helm richtig sitzt.
Gilt die ECE 22.06 auch im Ausland?
Die UN-Regelung Nr. 22 wird in vielen Ländern angewendet – nach Angaben der UNECE in 43 Staaten. Die konkreten Vorschriften zur Helmpflicht sind aber nationales Recht und können abweichen. Informier Dich vor einer Auslandsreise über die Regeln Deines Ziellandes.
Weitere Beiträge, rund um Helme & Touren die Dich interessieren könnten:
Quellen
- UNECE – UN helmet standard: Regelung Nr. 22 und die 06-Änderungsserie
- UNECE – ECE/TRANS/WP.29/2022/63: Änderungen zur UN-Regelung Nr. 22 (Zubehör, „Universal"-Konzept, Kennzeichnung)
- FEMA – New helmet rules from the United Nations (Modularhelme, Sonnenblenden)
- MOTORRAD (motorradonline.de) – Helmnorm ECE 22.06: Zeitplan, Prüfumfang, Anbauteile
- Motorrad & Reisen – Verkauf von ECE-22.05-Helmen: Auskunft des BMDV gegenüber dem IVM
- Dainese – Wie funktioniert die ECE 22-06 (Aufprallpunkte, Prüfkörper)
- Billy's Crash Helmets – A guide to ECE 22.06 (Aufprallgeschwindigkeiten, Visier-Durchschlagtest)
Hinweis: Alle Angaben Stand Juli 2026, Änderungen vorbehalten. Die Ausführungen zu Normen, Fristen und Vorschriften sind allgemeine Hinweise zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften, die Angaben des Herstellers und das Prüfetikett am Helm.