LeoVince Komplettanlage Edelstahl SBK LV ONE EVO Schwarz für YAMAHA MT-125 / XSR 125 / YZF-R125 mit Katalysator
LeoVince Komplettanlage Edelstahl SBK LV ONE EVO Schwarz für YAMAHA MT-125 / XSR 125 / YZF-R125 mit Katalysator
- E-Zulassung (ECE), Euro 5
- Komplettanlage
- Edelstahl, Carbon-Endkappe
- −1,78 kg vs. Original
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- Original-Dämmwolle zum Nachstopfen
- Original-Auspufffeder für LeoVince-Anlagen
- 60 mm
- Gummigriff
- Sehr Robust
- Erleichtert das Federspannen
Passend für
| Marke | Modell | Baujahr |
|---|---|---|
| Yamaha | MT-125 | 2021 – 2024 |
| Yamaha | XSR 125 | 2021 – 2024 |
| Yamaha | YZF-R 125 | 2021 – 2024 |
Hinweis für Kunden aus der Schweiz
Dieser Schalldämpfer hat eine EU-/ECE-Genehmigung (E-Nummer) und ist in der Schweiz nach Art. 53 VTS zulässig. Eine Eintragung beim Strassenverkehrsamt (MFK) ist nicht nötig, du musst aber eine Lieferantenbestätigung („CH-Beiblatt") für dein Fahrzeug mitführen. Diese stellt der Schweizer LeoVince-Importeur Tekno Parts (Ipsach) aus; bei im Ausland gekaufter Ware kann sie kostenpflichtig sein (ca. 100–200 CHF). Kläre bitte vor der Bestellung mit dem Importeur, ob es die Bestätigung für dein Motorrad (Typ, Leistung, ggf. Drosselung) gibt.
| Marke: | LeoVince |
| Hersteller-Code (Originalnummer): | 14365EBK |
| Modell-Linie: | LV One Evo Black Edition |
| Bauart: | Komplettanlage |
| Material Außenhülle: | AISI 304 Edelstahl |
| Material Endkappe: | Carbon |
| Finish: | matt |
| Farbe: | schwarz |
| Gewicht: | 3,30 kg (Original 5,08 kg, −1,78 kg) |
| Zulassung: | ECE/EU-Zulassung, Euro 5 |
- 1 x LeoVince Endschalldämpfer
- 1 x Verbindungsrohr
- 1 x Montageteile
- 1 x LeoVince Card
- 1 x LeoVince Aufkleber
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Hallo,
Nein, für die MT125 2025 ist die Abgasanlage nicht ausgelegt, ausschließlich für 2024.
Hi, die Anlage darfst du an deinem Fahrzeug fahren. Hierzu ist die Freigabe beim Produkt dabei.
Hallo, der Schalldämpfer verfügt über eine EC-Typengenehmigungsnummer. Jedoch können wir keine Extra-CH-Gutachten liefern. Wenn ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, reicht die Zulassungsnummer (z.B. für eine Urlaubsfahrt). Kunden, die in der Schweiz wohnhaft sind, benötigen eine zusätzliche Eignungsbescheinigung. Diese darf nur über den offiziellen Vertriebspartner der Schweiz ausgestellt werden.