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Hinweis zur Altölentsorgung

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Verbrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.


Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, die der bei uns gekauften Menge entspricht. Die Rückgabe ist an unserer Verkaufsstelle möglich:


Kömpf Onlineshops GmbH
Lindenrain 2-6
D-75365 Calw


Insofern Sie das Öl postalisch an uns senden, tragen Sie die Kosten des Versands. Bitte beachten Sie dabei den ordnungsgemäßen Umgang mit Altöl:

In Originalbehältern oder dicht schließenden Kanistern aufbewahren
(keine offenen oder beschädigten Behälter verwenden)
Nicht mit anderen Flüssigkeiten mischen oder verdünnen
(z. B. kein Wasser, Benzin oder Bremsflüssigkeit)

Alternativ können Sie das Altöl auch bei einer örtlichen Altöl-Annahmestelle (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Bitte beachten Sie, dass Altöl als Gefahrstoff gilt und nur in geeigneten Behältern transportiert werden darf.

Altöl entsorgen: Rechtliche Vorgaben

Altöl gilt als gefährlicher Abfall und unterliegt in Deutschland daher strengen gesetzlichen Vorschriften. Bei der Entsorgung müssen daher bestimmte Regeln eingehalten werden, um Umweltbelastungen zu vermeiden und rechtliche Risiken auszuschließen.

Für den Umgang mit Altöl gelten insbesondere folgende Regelwerke:

  • Altölverordnung (AltölV):
    Regelt die Rücknahmepflicht von Händlern sowie Anforderungen an Lagerung, Sammlung und Transport von Altöl.
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):
    Bildet die Grundlage der deutschen Abfallwirtschaft und legt Prinzipien zur Abfallvermeidung und -verwertung fest.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    Definiert die Einstufung gefährlicher Stoffe und regelt deren sicheren Umgang.